Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 28.02.2007 - 5 U 147/05 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
Zahnarzthaftung: Einbringen von Ober- und Unterkieferprothesen; galvanische Strömungen bei einer implantatgetragenen Zahnersatzkonstruktion; Verpflichtung zur Durchführung von Unverträglichkeitstests vorab
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 823 BGB; § 847 BGB; Art. 229 § 8 EGBGB; § 531 Abs. 2 ZPO
Verpflichtung zur Durchführung von Allergietests vor dem Einbringen von Zahnersatz.; Sorgfaltspflichten bei der Anpassung einer Unterkieferprothese und Oberkieferprothese; Infragestellung des Nachweises von Mängeln einer zahnärztlichen Versorgung durch Beurteilung eines ... - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung zur Durchführung von Allergietests vor dem Einbringen von Zahnersatz.; Sorgfaltspflichten bei der Anpassung einer Unterkieferprothese und Oberkieferprothese; Infragestellung des Nachweises von Mängeln einer zahnärztlichen Versorgung durch Beurteilung eines ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Zahnersatz - Unverträglichkeit und Allergietest - Zahnarzthaftung
- Judicialis
BGB § 847
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 847
Keine generelle Pflicht zu einem Allergietest vor Einbringen von Zahnersatz - gesr.de
Keine Allergietests vor Zahnersatz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 611; BGB § 631 Abs. 1; BGB § 847
Arzthaftung: Kein Behandlungsfehler wegen Nichtvornahme genereller Allergietests vor Zahnbehandlung und Einsatz mehrerer Metalle im Mund - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- IWW (Kurzinformation)
Ohne Anhaltspunkte für Unverträglichkeiten ist kein Allergietest erforderlich
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Haftung des Zahnarztes bei Allergiebeschwerden
- arzthaftung-aktuell.de (Kurzinformation)
Allergietest vor prothetischer Versorgung?
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Arzthaftung im Allgemeinen sowie Zahnarzt und Allergie im Besonderen
- medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)
Informationspflicht des Zahnarztes
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine Zahnarzthaftung bei Allergie eines Patienten auf Zahnersatz - Keine Verpflichtung zur Durchführung von Allergietests
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 04.11.2005 - 8 O 4159/02
- OLG Oldenburg, 28.02.2007 - 5 U 147/05
Papierfundstellen
- MDR 2007, 1373
- MDR 2007, 1373 (Volltext mit red. LS)
- VersR 2007, 1567
- VersR 2007, 1567 (Volltext mit amtl. LS)
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Stuttgart, 02.01.1997 - 14 U 10/96
Oberkieferprothesengestaltung - § 823 BGB, Aufklärungspflicht über verschiedene …
Auszug aus OLG Oldenburg, 28.02.2007 - 5 U 147/05
Schon im Hinblick darauf lassen die Ausführungen des Privatgutachters Dr. R... den Schluss nicht zu, dass die vom Beklagten eingegliederten Prothesen tatsächlich nicht passgenau gefertigt und eingesetzt worden sind (vgl. dazu Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 2.1.1997, Az. 14 U 10/96, AHRS II 2695/137); unter diesen Umständen vermag die Vernehmung von Dr. R... zu einer weiteren Sachverhaltsaufklärung nicht beizutragen.So ist etwa auch das Oberlandesgericht Stuttgart sachverständig beraten zu dem Ergebnis gelangt, dass Allergietests vor der Einbringung von Zahnersatz ohne hinreichende konkrete Anhaltspunkte für Unverträglichkeitsreaktionen nicht notwendig sind (Urteil vom 2.1.1997, Az. 14 U 10/96, AHRS II 2695/137; ähnlich Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 9.6.1999, AHRS II 6562/183).
- OLG Hamm, 26.01.2000 - 3 U 100/99
Auswahl des Sachverständigen im Arzthaftungsprozeß
Auszug aus OLG Oldenburg, 28.02.2007 - 5 U 147/05
bb.) Im Übrigen obliegt die Beurteilung, ob die tatsächlichen Feststellungen einen Mangel der zahnärztlichen Versorgung belegen, dem vom Gericht ausgewählten Sachverständigen und nicht dem als sachverständigen Zeugen benannten Privatgutachter (vgl. Oberlandesgericht Hamm, VersR 2001, S. 249;… Steffen/Pauge, a.a.O., Rdnr. 586 d). - OLG Köln, 07.02.1994 - 5 U 66/94
Beweiskraft ärztlicher Dokumentation
Auszug aus OLG Oldenburg, 28.02.2007 - 5 U 147/05
Dies gilt auch für die in einer Behandlungskarte des niedergelassenen Arztes festgehaltene Dokumentation (Oberlandesgericht Köln, MDR 1995, S. 52, 53), und zwar selbst dann, wenn sich seine Aufzeichnungen in nebensächlichen und für die Entscheidung des Rechtsstreits unerheblichen Punkten als nachlässig erweisen (…Bundesgerichtshof VersR 1961, S. 421, 422).
- OLG Naumburg, 26.01.2012 - 1 U 45/11
Gastroskopie - Arzthaftung: Beweiswert einer elektronisch geführten …
Einer formell und materiell ordnungsgemäßen ärztlichen Dokumentation kann bis zum Beweis des Gegenteils Glauben geschenkt werden (OLG Düsseldorf Urteil vom 17.3.2005 - 8 U 56/04 - [z.B. OLGR 2006, 12]; OLG Oldenburg Urteil vom 28.2.2007 - 5 U 147/05 - [z.B. VersR 2007, 1567]; hier: jeweils zitiert nach juris). - OLG Naumburg, 15.11.2011 - 1 U 31/11
Arzthaftungsprozess: Beweiswert eines Operationsberichts
Einer formell und materiell ordnungsgemäßen ärztlichen Dokumentation kann bis zum Beweis des Gegenteils Glauben geschenkt werden (OLG Düsseldorf Urteil vom 17.3.2005 - 8 U 56/04 - [z.B. OLGR 2006, 12]; OLG Oldenburg Urteil vom 28.2.2007 - 5 U 147/05 - [z.B. VersR 2007, 1567]; hier: jeweils zitiert nach juris). - OLG Jena, 26.06.2020 - 4 U 279/19
Beweiswert ärztlicher Bescheinigungen
Etwas anderes kann freilich dann gelten, wenn der die Privaturkunde errichtende Arzt selbst Partei des Streites ist, wenngleich auch in diesem Falle nach gefestigter Rechtsprechung dessen ärztlicher Dokumentation ein noch immer hoher Beweiswert zukommt (BGH, Urteil vom 14.03.1978, VI ZR 213/76 OLG Naumburg, Urteil vom 26.01.2012, 1 U 45/11 OLG Oldenburg, Urteil vom 28.02.2007, 5 U 147/05 Spickhoff/Bleckwenn, Zum Beweiswert digitaler Aufklärungsbögen bei Verwendung elektronischer Signaturen, VersR 2013, 1350 (1353)).
- OLG Brandenburg, 29.08.2017 - 12 U 138/16
Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens im Arzthaftungsprozess
Der ärztlichen Dokumentation ist, soweit sich keine konkreten Anhaltspunkte für ihre Unrichtigkeit ergeben, zunächst einmal Glauben zu schenken (…Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., Rn. D 203; OLG Oldenburg, Urt. v. 28.02.2007, Az.: 5 U 147/05). - OLG Saarbrücken, 29.03.2023 - 1 U 81/21
Arzt- und Krankenhaushaftung: Schadensersatz bei unterlassener Aufklärung des …
Prof. h.c. Dr. h.c. T. dem Standard entsprechenden Behandlungsdokumentation der Beklagten für einen von der Klägerin zu 1 derart belastend erlebten Geburtsverlauf keinerlei Anhaltspunkte gibt - stärkere Schmerzen werden darin lediglich für einen Zeitraum von drei Stunden am 25.2.2010 zwischen 19:10 Uhr und 22:00 Uhr beschrieben - und einer zeitnah erstellten und vollständigen, äußerlich unverdächtigen ärztlichen Dokumentation grundsätzlich bis zum Beweis des Gegenteils Glauben zu schenken ist (vgl. OLG Köln…, Beschluss vom 13.8.2014 - 5 U 57/14, bei Juris Rn. 2; OLG des Landes Sachsen - Anhalt…, Urteil vom 15.11.2011 - 1 U 31/11, bei Juris Rn. 19; OLG Oldenburg, Urteil vom 28.2.2007 - 5 U 147/05, bei Juris Rn. 43), keine Gesundheitsschäden beschrieben, die objektiv außerhalb der variablen Bandbreite üblicher, naturgemäß auftretender körperlicher und psychischer Belastungen bei einer vaginalen Geburt liegen. - OLG Hamm, 28.11.2008 - 26 U 28/08
Arzthaftung wegen Durchtrennung des Hauptgallengangs bei Entfernung der …
Im übrigen ist die Beklagte nicht verpflichtet, Beweise für ein forensisches Verfahren für die Klägerin zu sichern (vgl. OLG Oldenburg vom 28.02.2007, 5 U 147/05). - OLG Dresden, 05.08.2021 - 4 W 276/21
1. Liegen keine konkreten Hinweise auf Unverträglichkeiten oder Allergien vor, …
Liegen keine konkreten Anhaltspunkte für etwaige Unverträglichkeiten vor, so besteht für den Zahnarzt grundsätzlich keine Verpflichtung zur Durchführung von Allergietests vor dem Einbringen von Zahnersatz (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 28.02.2007 - 5 U 147/05 - juris). - OLG Frankfurt, 18.12.2014 - 22 U 57/12
Pflichten des als Belegarzt operierenden Gynäkologen beim "Bridging"
Da die Aussage des Zeugen A nicht nur einen nebensächlichen und für die Entscheidung des Rechtsstreits unerheblichen Punkt (vgl. zu solchen Fragen OLG Oldenburg, 5 U 147/05, Urteil vom 28.02.2007, Rdn. 43, zitiert nach juris) betrifft, ist der Beweiswert der Patientenkartei in erheblichem Maße erschüttert. - OLG München, 15.07.2011 - 1 U 5092/10
Arzthaftung: Sepsis nach Entfernen einer Venenkanüle; Glaubhaftigkeit einer …
Grundsätzlich kann das Gericht einer formell und materiell ordnungsgemäßen Dokumentation, die - wie vorliegend - keinerlei Anhalt für Veränderungen/Verfälschung oder Widersprüchlichkeiten bietet, Glauben schenken (vgl. OLG Düsseldorf vom 17.03.2005 - Az. 8 U 56/04; OLG Oldenburg vom 28.02.2007 - Az. 5 U 147/05). - LG Detmold, 03.08.2018 - 1 O 185/18
Arzthaftung - Schwangerschaft - Schmerzensgeld - Schadensersatz
Denn einer vertrauenswürdige ärztlichen Dokumentation ist grundsätzlich bis zum Beweis der Unrichtigkeit Glauben zu schenken (vgl. OLGR Düsseldorf 2006, S. 12 ff. und OLGR Oldenburg 2007, S. 810 f.).
Rechtsprechung
LG Wiesbaden, 26.04.2007 - 2 O 195/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
- VersR (via Owlit)
BGB § 278 a. F.; BGB § 823; BGB § 847
Schmerzensgeld für erhebliche Behandlungsverzögerung bei hohem Letalitätsrisiko - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 2007, 1567
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Oldenburg, 11.11.1997 - 5 U 47/97
Zur gemeinschaftlichen Haftung von Ärzten; Aufklärungspflicht bei nicht vital …
Auszug aus LG Wiesbaden, 26.04.2007 - 2 O 195/01
Sie haben auch zumindest fahrlässig ihre Verpflichtung verletzt, die vollständigen Behandlungsunterlagen auf erstmalige Anforderung an die Klägerin herauszugeben und die Klägerin so in die Lage zu versetzen, sich ein Bild über den von ihr aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation nur eingeschränkt wahrgenommenen Geschehensablauf und die medizinische Beurteilung der Behandlung durch die Beklagten zu machen (OLG Oldenburg, VersR 98, 1421). - BGH, 21.11.1995 - VI ZR 341/94
Arzthaftung: Zur Pflicht des Krankenhausträgers, daß über den Verbleib von …
Auszug aus LG Wiesbaden, 26.04.2007 - 2 O 195/01
Zwar verweist die Klägerin zutreffend darauf, dass bei fehlender Behandlungsdokumentation eine Vermutung dafür besteht, dass eine nicht dokumentierte Maßnahme auch nicht getroffen wurde (BGH NJW 99, 3408) und dass bei immerhin wahrscheinlicher Ursächlichkeit für den Gesundheitsschaden insoweit unter Umständen im Bereich der Kausalität eine Beweislastumkehr angenommen werden kann (BGH NJW 96, 779). - BGH, 06.07.1999 - VI ZR 290/98
Beweiserleichterungen im Arzthaftungsprozeß
Auszug aus LG Wiesbaden, 26.04.2007 - 2 O 195/01
Zwar verweist die Klägerin zutreffend darauf, dass bei fehlender Behandlungsdokumentation eine Vermutung dafür besteht, dass eine nicht dokumentierte Maßnahme auch nicht getroffen wurde (BGH NJW 99, 3408) und dass bei immerhin wahrscheinlicher Ursächlichkeit für den Gesundheitsschaden insoweit unter Umständen im Bereich der Kausalität eine Beweislastumkehr angenommen werden kann (BGH NJW 96, 779).
- BGH, 28.05.2002 - VI ZR 42/01
Voraussetzungen der Bejahung eines groben Behandlungsfehlers
Auszug aus LG Wiesbaden, 26.04.2007 - 2 O 195/01
Hinsichtlich der gesundheitlichen Folgen tritt eine Umkehr der Beweislast nur dann ausnahmsweise ein, wenn dem behandelnden Arzt einen grober Behandlungsfehler, das heißt ein eindeutiger Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse vorzuwerfen ist, der bei objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGH NJW 02, 2944). - BGH, 02.11.1993 - VI ZR 245/92
Aufklärungspflicht des Arztes vor endonasalen Siebbeineingriffen
Auszug aus LG Wiesbaden, 26.04.2007 - 2 O 195/01
Dabei ist insbesondere über alle bekannten Risiken aufzuklären, die dieser Behandlung spezifisch anhaften und die bei ihrer wenn auch seltenen Verwirklichung die Lebensführung des Patienten besonders belasten (BGH NJW 94, 793). - BGH, 19.03.1985 - VI ZR 227/83
Aufklärungspflicht über die Folgen von Behandlungsfehlern
Auszug aus LG Wiesbaden, 26.04.2007 - 2 O 195/01
Bei einem solchen Eingriff ist grundsätzlich über die nach dem Erfahrungsstand im Zeitpunkt der Behandlung bekannten medizinischen Risiken einer ordnungsgemäßen Behandlung aufzuklären (BGH NJW 85, 2193).